Für ein Museum wie das Kunstmuseum Moritzburg in Halle (Saale) mit Werken überwiegend aus dem 19. und 20. Jahrhundert ist bei der Onlinepublikation das gegenwärtig geltende Urheberrecht eine spürbare Hürde.
Hier ein kurzer Überblick über die Bedingungen in diesem Bereich, selbstverständlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder juristisches Niveau: Damit ein Museum Werke kostenfrei online publizieren kann, muss der Künstler 70 Jahre verstorben sein. Erst dann werden die Werke nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz "gemeinfrei", d. h. die Urheberrechte, die der Künstler an seinem Werk hatte, sind abgelaufen. Zuvor hat er ein Anrecht auf eine finanzielle Kompensation, es sei denn, dass er oder seine Erben ausdrücklich und am besten schriftlich auf sie verzichten.
Neben dem Werk-Urheberrecht sind darüber hinaus die Urheberrechte des Fotografen bei der Online-Publikation zu berücksichtigen: In seinem Arbeitsvertrag oder auch Werkvertrag müssen die Nutzungsrechte des Museums an den Fotos so klar benannt sein, dass das Museum diese Abbildungen ohne weitere Kosten publizieren darf.
Das Kunstmuseum Moritzburg möchte natürlich eine profilbestimmende Auswahl seiner Werke online zeigen, d. h. vor allem Werke der Klassischen Moderne. Nur rund ein Drittel der Künstler (geschätzt) aus dieser Zeit sind bereits 70 Jahre verstorben!
Auch in einem anderen Projekt der Moritzburg, bei dem moderne Kunstmedaillen aus der Zeit zwischen 1870 bis zur Gegenwart erfasst und online publiziert werden, war der Wunsch nach einer Publikationserlaubnis durch die Künstler, die zum Teil von der VG Bild-Kunst (Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst) vertreten werden, groß. Viele dieser Künstler leben noch.
Um zumindest ein Stück weit aus diesem Dilemma herauszukommen, war schon lange angedacht, einige derjenigen Künstler, die noch leben und deren Adresse wir kennen, anzuschreiben und höflich und nett um Erlaubnis zu einer kostenfreien Publikation zu bitten. Vorbild für diese Vorgehensweise war das Berliner Münzkabinett, dass schon öfter diesen Weg erfolgreich gegangen ist, und tatsächlich in seiner Online-Datenbank IKMK (Interaktiver Katalog des Münzkabinetts der Berliner Museen) viele Werke noch lebender bzw. noch nicht 70 Jahre verstorbener Künstler zeigt.
Das dabei verwendete Abfrage-Formular hat das Kunstmuseum Moritzburg für seine eigenen Zwecke angepasst. Zunächst haben wir die Künstler, die nicht von der VG Bild-Kunst vertreten werden, angeschrieben. Erfragt wurde zur Sicherheit, ob der Künstler von der VG Bild-Kunst vertreten wird oder nicht. Immerhin kann es sein, dass der Künstler erst kürzlich Mitglied geworden ist oder dass – dies ist tatsächlich gleich mehrfach vorgekommen – die online stehende Datenbank der Künstler, die von der VG Bild-Kunst vertreten werden (siehe Homepage der VG Bild-Kunst), nicht ganz korrekt bzw. aktuell ist. Anschließend haben wir abgefragt, ob die Moritzburg kostenfrei die Werke der Künstler sowohl in gedruckten Publikationen als auch im Internet publizieren darf. Nach drei Wochen haben ungefähr die Hälfte der rund 70 Künstler geantwortet und alle positiv.
Wir hatten zufällig auch einige Künstler, die von der VG Bild-Kunst vertreten werden, in unserer Adressliste: Mit ihrer Unterschrift hatten wir plötzlich die Erlaubnis von Künstlern, die von der VG Bild-Kunst vertreten werden, ihre Werke online zu publizieren. Was war passiert? Wir hatten zunächst keine Antwort darauf.
Wir dachten, dass dies gerade nicht ginge: Denn die Aufgabe der VG Bild-Kunst ist, die Urheberrechte der bei ihnen gemeldeten Künstler zu vertreten bzw. die Tatiemen aus den Nutzungsrechte an ihren Werken einzuziehen und an ihre Mitglieder auszuschütten. Die Zustimmung der Künstler schien dem zu widersprechen.
Ermutigt durch einen hilfreichen Kontakt aus dem Ulmer Museum riefen wir direkt bei der VG Bild-Kunst an und erhielten die ermutigende und wirklich gute Nachricht, dass auch diejenigen Künstler, die ihre Online-Publikationsrechte über die VG Bild-Kunst vertreten lassen, mit einer recht formlosen Email oder auch einem etwas aufwändigeren Formular wie dem unsrigen auf die Gebühren für die Online-Publikation ihrer Werken verzichten können. Nur auf die Tatiemen aus der Publikation in gedruckten Werken dürfen sie nicht verzichten. Aus diesem Grund ist in unserem Formular dieser Passus gelb markiert: Sollten Sie Lust haben, unser Formular für ähnliche Abfragen in Ihrem Haus zu verwenden, müssten Sie das Formular für Künstler, die von der VG Bild-Kunst vertreten werden, an dieser Stelle ändern. Natürlich muss die VG Bild-Kunst von Ihrer Absprache mit den Künstlern erfahren: Leiten Sie die Mails einfach an die VG Bild-Kunst weiter oder senden Sie ihr die Kopien Ihrer Formulare.
Ein erstmal nicht lösbares "Problem" ist, die Erben verstorbener Künstler zu ermitteln – ob nun von der VG Bild-Kunst vertreten oder nicht. Dafür müsste ein erheblicher Rechercheaufwand geleistet werden. Diesen Weg werden wir – zumindest im Augenblick – nicht gehen.
Ingesamt scheint mir, dass die Abfragemöglichkeit nach den Online-Publikationsrechten bei den noch lebenden Künstlern eine gute Lösung für Museen mit viel moderner Kunst ist und eine sehr gute Nachricht zum Wochenende! Ich wünsche viel Erfolg!