In Deutschland leben ca. 80 000 gehörlose und ca. 16 Millionen schwerhörige Menschen. Davon haben 140.000 einen Behinderungsgrad von mindestens 70% und sind auf Gebärdensprach-Dolmetscherinnen oder Dolmetscher angewiesen. Webseiteninhalte mit Gebärdensprache adressieren gehörlose Nutzerinnen und Nutzer persönlich und gewähren ihnen barrierefreien Zugang. Der Museumsverband des Landes Brandenburg e. V. hat daher für seine Website die Informationen zum Verband und dessen Aktivitäten in Gebärdensprache übersetzen lassen und die Videos online gestellt. Letztendlich kommt der Museumsverband damit auch den geltenden rechtlichen Vorgaben nach. Nach der BITV 2.0 § 4 sind Gebärdensprachevideos seit dem 22. März 2012 für neue Webseiten von öffentlichen Stellen verpflichtend, für bestehende Webseiten galt der 22. März 2014 als Stichtag.
Was ist Gebärdensprache?
Gebärdensprache wird ausschließlich mit den Händen gesprochen. In der Kommunikation sind aber auch die Oberkörperhaltung, die Blickrichtung, Mundbewegung und die Mimik äußerst wichtig. Bei der Deutschen Gebärdensprache (DGS) handelt es sich um eine Sprache (seit dem 01. Mai 2002 auch Amtssprache) mit eigenständigem Vokabular und Grammatik. Gehörlose Menschen ziehen die DGS einem schriftlichen Text vor. Die Gebärdensprache ist für sie die Muttersprache, dagegen sind Schrift- und Lautsprache Fremdsprachen.
Wie entsteht ein Gebärdensprachevideo?
Bei der Planung und Erstellung von Videos in Gebärdensprache sind einige wichtige Punkte zu beachten. In vielen Sprachen gibt es Dialekte, so auch in der Gebärdensprache. Für einen Videodreh ist es essentiell, dass staatlich geprüfte taube Dolmetscherinnen oder Dolmetscher (native signers) Ihre Texte übersetzen. Damit können Sie sicher sein, dass die offiziellen Gebärden verwendet werden und die Ausdrucksweise natürlich ist.
Das Gebärdensprachevideo sollte insgesamt nicht zu lang sein. Vier Filmminuten entsprechen ungefähr 250 Wörtern. Sie können für die Texterarbeitung auch einen Dienstleister beauftragen. Die Übersetzung Ihres Textes wird dann mit einem Dolmetscher aufgenommen. Das Erstellen von Videos in Gebärdensprache ist sehr aufwendig und verlangt eine gute Technik. Es ist sehr ratsam, einen professionellen Anbieter damit zu beauftragen. Auf der Webseite von „BIK für Alle“ (BIK – barrierefrei informieren und kommunizieren) finden Sie eine Liste mit Anbietern: https://bik-fuer-alle.de/anbieter-von-gebaerdensprachvideos.html.
Bei der Aufnahme stehen der Dolmetscherin oder der Dolmetscher vor einem Greenscreen. Sie tragen dabei dunkle und einfarbige Kleidung. Nach der Aufnahme wird das Video von hörenden Gebärdendolmetscherinnen oder -dolmetschern noch einmal geprüft. In der Nachbearbeitung wird der Hintergrund eingesetzt. Dieser sollte neutral sein, damit nichts von den Gebärden ablenkt. Wenn erwünscht, können auch Untertitel und ein Logo eingefügt werden.
Abschließend können Sie das Video in Ihre Webseite in angemessener Größe einbinden. Für Gebärdensprache gibt es ein eigenes Symbol, für das es verschiedene Ikons zur gemeinfreien Nutzung gibt. Das Ikon sollte auf der Startseite gut erkennbar sein. Unter diesem Ikon werden auf einer Seite Ihrer Webseite alle Videos in Gebärdensprache zusammengefasst. Stellen Sie Ihre Videos zusätzlich als Download bereit. Unter dem Link müssen die Dateigröße sowie die Abspieldauer angegeben werden.
Der Blogbeitrag ist Teil der Reihe „Brandenburgische Museen digital“ und wird redaktionell vom Museumsverband des Landes Brandenburg e.V. betreut. www.museen-brandenburg.de/aktivitaeten/projekte/digitalisierung/