A blog on museum-digital and the broader digitization of museum work.

Der Vorgang der "Entnahme" der zu digitalisierenden Grafiken wirkt auf den ersten Blick recht banal, in der Praxis jedoch stellt sich diese Angelegenheit komplexer dar.
Da wir im Rahmen unseres Projektes Digitalisate/ Scans von Kunstwerken der Moderne anfertigen, erscheint es sinnvoll die Grafiken künstlerbezogen herauszusuchen. Bei der praktischen Arbeit stellt sich diese Herangehensweise allerdings als ungünstig heraus.
Im Grafischen Depot der Stiftung Moritzburg sind die Grafiken weitestgehend nach Passepartout-Standardgrößen abgelegt. D.h. in Schrank Nr. x befinden sich beispielsweise die DIN A4-formatigen und im Schrank xy die DIN A3-formatigen Blätter. Nehmen wir als Beispiel den Künstler Karl Schmidt-Rottluff, so sind allein schon diese ca. 40 Werke in 9 verschiedenen Schränken des Grafischen Kabinetts deponiert.
Um effektiver zu arbeiten und ein häufiges Berühren/ Bewegen der Grafiken zu vermeiden, ist es sinnvoll, bei der Entnahme schrankweise vorzugehen.
Die den Grafikschränken zugehörigen Werklisten werden mit der vorbereiteten Künstlerliste abgeglichen, um dann die Grafiken „Personen-unsystematisch“ zu entnehmen.
So wird Fach für Fach und Schrank für Schrank durchgegangen und die entnommenen Grafiken standortbezogen in Transportkisten sortiert. Dieses Vorgehen erleichtert nach Beenden des Digitalisierens das Rücksortieren erheblich.
Nach der Entnahme der Grafiken werden die entsprechenden Karteikarten hinzugeordnet.
Die auf der Kartei befindlichen Daten können nun mit der Originalgrafik abgeglichen und gegebenenfalls berichtigt oder ergänzt werden (Maße, Bezeichnungen, Signaturen u.a.).
Zu guter letzt werden die entnommenen Werke in einer Excel-Liste vermerkt, in spezielle Transportschachteln verpackt und in das "Digitalisierungslabor" zum Scannen gebracht.
Bei dem gesamten Vorgang der Digitalisierung ist der tabellarische Vermerk der Ein- und Ausgänge im Grafik-Depot von enormer Bedeutung, da nur so der Überblick über den Bestand und den Digitalisierungszustand der Werke (entnommen, gescannt, zurücksortiert oder in Restaurierung) gewährleistet werden kann. 

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